Was sagen die Arbeitgeber dazu, wenn Sie zu einem Feuerwehreinsatz müssen?
Viele Arbeitgeber sind stolz darauf, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich ehrenamtlich engagieren. Immerhin spricht soziales Engagement in der Feuerwehr auch für Teamfähigkeit und Pflichtbewusstsein in der Arbeitswelt. Falls Ihr Arbeitgeber nicht zugänglich für die Feuerwehr sein sollte, helfen wir Ihnen gern dabei, damit Sie dort die richtigen Argumente finden und keinen „Stress“ auf der Arbeit bekommen, falls Sie mal tagsüber zum Feuerwehreinsatz müssen. – Grundsätzlich wird das übrigens über das Niedersächsische Brandschutzgesetz (§ 12) geregelt: Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, seine Angestellten für Einsätze freizustellen. Für die Arbeitnehmer dürfen dadurch keinerlei Nachteile entstehen. So kann beispielsweise Verdienstausfall geltend gemacht werden – finanzielle Nachteile werden also für beide Seiten vermieden.
Übrigens: Auch wenn Sie weiter weg arbeiten und daher in dieser Zeit nicht zum Einsatz kommen könnten, ist es natürlich kein Hindernis, bei uns aktiv zu werden. Sie arbeiten ja schließlich nicht 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche – oder? Also jetzt
Weitere Informationen finden Sie in der Satzung der Stadtfeuerwehr Burgdorf und im Niedersächsischen Brandschutzgesetz (Auszug).
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